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Arbeitsrecht

 



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Urteile / News zum Arbeitsrecht:

   



B E F R I S T U N G

Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung sehr wichtig!

Soll ein rechtlich wirksam befristeter Arbeitsvertrag gelten, dann muss dieser Vertrag vor Arbeitsbeginn der Schriftform entsprechen.

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass bei einer mündlichen Vereinbarung eines befristeten Arbeitsvertrags, danach Aufnahme der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer und erst neun Tage später die schriftliche Niederlegung, die gesetzlich geforderte Schriftform nicht eingehalten wurde, womit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstand.

BAG-Urteil vom 01.12.2004
7 AZR 198/04
Pressemitteilung des BAG Nr. 88/04



K Ü N D I G U N G - K Ü N D I G U N G S S C H U T Z

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) - die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
  1. Wovor schützt das KSchG?

    Das KSchG schützt Arbeitnehmer (AN) vor Kündigungen des Arbeitgebers (AG). Dieser Schutz besteht darin, dass die durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigungserklärung bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muss.

    Eine Kündigung muss z.B.

    - personenbedingt (Aufgrund persönlicher Fähigkeiten und Eigenschaften)
    - verhaltensbedingt oder
    - betriebsbedingt(Aufgrund inner- oder/und außerbetrieblicher Umstände)

    sein, damit sie sozial gerechtfertigt ist.


  2. Wann findet das KSchG seine Anwendung?

    Unter das KSchG fallen nur Arbeitnehmer welche länger als 6 Monate in demselben Betrieb bzw. Unternehmen ohne Unterbrechung tätig waren und wenn der Betrieb, kein "Kleinbetrieb" ist.

    Zur Klärung der Frage, ob bei Ihnen ein Kleinbetrieb gegeben ist, steht Ihnen Rechtsanwalt Uhl gerne zur Seite.


  3. Warum ist es wichtig, ob es einen Betriebsrat gibt?

    Ein im Betrieb existierender Betriebsrat muss bei jeder geplanten Kündigung grundsätzlich von dem AG informiert und über die Gründe der Kündigung aufgeklärt werden.

    Dies ist eine wichtige Voraussetzung, damit ein Arbeitnehmer wirksam gekündigt werden kann.


  4. Ein AN wurde gekündigt - Was nun?

    Wenn ein AN gekündigt wurde und er sich dagegen wehren will, bleibt oftmals nur noch der Weg vor das Arbeitsgericht. Die Kündigungsschutzklage muss jedoch mit einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.

    Bei Fragen zur Fristberechnung können Sie sich gerne an die Kanzlei wenden.


  5. Die Kündigungsfristen:

    Kündigungsfristen schieben trotz der Kündigungserklärung das Ende des Arbeitsverhältnisses zeitlich hinaus.
    Sie sind häufig im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag zu erkennen.

    Finden die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ihre Anwendung, dann kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum Fünfzehnten des Monats gekündigt werden.
    Bei einer Kündigung durch den AG müssen folgende Fristen eingehalten werden.

    Hat das Arbeitsverhältnis nachfolgende Zeit bestanden, beträgt die Kündigungsfrist:
    1. 2 Jahre bestanden; einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
    2. 5 Jahre bestanden; zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    3. 8 Jahre bestanden; drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    4. 10 Jahre bestanden; vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    5. 12 Jahre bestanden; fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    6. 15 Jahre bestanden; sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    7. 20 Jahre bestanden; sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
    Zeiten vor der Vollendung des 25. Lebensjahres werden dabei nicht angerechnet.

    Für Fragen zur Fristberechung oder weiteren Fragen können Sie gerne mit der Kanzlei Uhl den
    Kontakt aufnehmen.



V E R T R A G S S T R A F E N R E G E L U N G

Das Arbeitsgericht Bochum hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin eine Vertragsstrafe, welche in den allgemeinen Vertragsbedingungen (Standardarbeitsvertrag) vereinbart wurde, nicht beachten muss, da diese Klausel unwirksam ist.

Arbeitsgericht Bochum vom 8.7.2002
3 Ca 1287/02
www.jura-lotse.de/newsletter/nl42-002.shtml




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Kontakt mit Rechtsanwalt Uhl auf. Er steht Ihnen gerne mit Rat zur Seite.