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Augsburg


Telekommunikationsrecht

 



 
 

 

 

 

Urteile / News zur Telekommunikation:

   

D I A L E R

Das Kammergericht Berlin hat in einer jüngsten Entscheidung Stellung zur Dialer-Einwahl genommen und entschieden, dass der Telefonkunde nicht die Telefonrechnung mit der 0190er-Telefongebühr in Höhe von 17.983,79 DM bezahlen muss, da er einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann.

Kammergericht - Urteil vom 27.01.2003
Az.: 26 U 205/01
Dialer
JurPC Web-Dok. 133/2003, Abs. 1 - 47

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