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Rechtsanwalt
Augsburg


Wohnungseigentumsrecht

 



 
 

 

 

 
Infos zum Wohnungseigentum:
   

W E G - R E C H T

Wenn Sie zum WEG - Recht Näheres wissen wollen, dann stehen wir gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Wir können Sie daneben auch bei Wohnungseigentümer-
versammlungen vertreten. Damit brauchen Sie selbst diese Termine nicht wahrzunehmen und können sicher sein, dass wir weisungsgemäß bei Abstimmungen der WEG handeln werden.
Auch Beschlussüberprüfungen oder evtl. Anfechtungen von Erklärungen führen wir aus.

Hierzu können wir z.B. ein Urteil nennen,

BayObLG, Beschluss vom 2.08.2001 - 2Z BR 144/00; BayObLGZ 2001, Nr. 41

wonach die Stimmabgabe in der Eigentümerversammlung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann.
Interessant ist hier, dass ein WEG-Eigentümer aus den, dem Gemeinschaftsverhältnis ergebenden, Schutz- und Treupflichten den anderen WEG-Eigentümern bei seinem Vorhaben (mit baulichen Veränderungen des WEG-Objekts) zur Aufklärung verpflichtet ist.

Wir betreuen auch aktiv eine größere WEG mit mehreren gewerblichen wie privaten WEG-Eigentümern und können hierzu unsere Erfahrung einbringen.