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Die Gebühren:

   

Mein Anliegen ist es, meine Mandantinnen und Mandanten schon möglichst frühzeitig über die voraussichtlich entstehenden Kosten zu informieren. So wird schon beim telefonischen Erstkontakt wunschgemäß über diesen wichtigen Punkt gesprochen.

Gerade bei der Erstberatung ist für den nichtgewerblichen Mandanten bedeutsam, dass eine Höchstgrenze von 190.- € zzgl. MWSt besteht.
Zu betonen ist auch, dass es drei Gebührenmodelle gibt:
  1. das gesetzliche Modell der Bundesrechtsanwalt-
    gebührenordnung (BRAGO), das in Zivilsachen streitwertabhängige Gebühren festlegt und in Strafsachen einen fixen Gebührenrahmen bestimmt,
  2. die vertragliche Vereinbarung eines Pauschalhonorars und
  3. die vertragliche Vereinbarung eines Stundenhonorars.

Die Vor- und Nachteile dieser Modelle werden dem Mandanten erklärt und danach Entsprechendes vereinbart.

 

 

 

 
     

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